Ihre Anwälte für Praxisübertragungsrecht in Rostock

Ihr Anwalt für Praxisübertragungsrecht in Rostock

Wir helfen Ihnen Ihre Arztpraxis oder Heilberuflerpraxis sicher auf einen Nachfolger zu übertragen oder eine solche zu erwerben.

Bei der Übertragung von Arztpraxen sind unterschiedliche rechtliche Fragen zu beachten. Auch wenn sich Erwerber und Veräußerer über die, ihrer Meinung nach, wesentlichen Punkte der Praxisübertragung einig sind, haben sie erfahrungsgemäß juristisch noch lange nicht alle Fragen geklärt. Wir kreieren Ihnen denjenigen Praxisübergabevertrag, der in Ihrem Fall Ihre Interessen am effektivsten  durchsetzt.

Wir helfen Ihnen auch dabei, den Wert Ihrer freiberuflichen Praxis realistisch und durchsetzbar zu ermitteln. Wir helfen Ihnen darüber hinaus auch bei der Wahl derjenigen Methode, mit der der potentielle Erwerber Ihren Vertragsarztsitz am günstigsten erhält.

Dabei steht Ihnen Rechtsanwalt Mathias Drewelow, LL.M. als Fachanwalt für Medizinrecht und Master of medical law überdurchschnittlich qualifiziert  und mit seinen Erfahrungen zu Seite.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Praxisübertragung informieren. Für alle weiteren Fragen rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin.