Urheberrecht - Wir vertreten Sie kompetent und Erfahren. RA Drewelow & Ziegler in Rostock

Ihr Anwalt für Urheberrecht in Rostock

Das Urheberrecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung und zum Schutz der geistigen Schöpfung. Dabei geht es natürlich auch darum, den Urheber für sein Werk, egal ob Bild, Film, Texte oder Musik, angemessen zu Vergüten. Wir vertreten Sie nicht nur als Urheber und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Rechte, sondern wir vertreten Sie auch, wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.

So gibt es gerade bei Betreibern von Internetseiten große Unsicherheiten. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Urheberrecht und Abmahnungen.

Thema Abmahnung wegen Filesharings: Unsere Rostocker Kanzlei berät bundesweit

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? In einem oft viele Seiten langen Schriftstück wird Ihnen dann z.B vorgehalten, Sie hätten über Ihren Internetzugang illegal ein rechtlich geschütztes Werk zum Download angeboten. Zunächst: Ein derartiges anwaltliches Aufforderungsschreiben ist Ernst zu nehmen aber Panik ist fehl am Platz. Unberechenbar wird ein solcher Fall nur dann, wenn keinerlei Reaktion auf die Abmahnung erfolgt. Senden Sie uns die Abmahnung einfach unverbindlich zur Prüfung – wir rufen zurück und informieren Sie über die nächsten Schritte.

Gern können Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung per Fax, email oder Brief (soweit die gesetzten Fristen dies erlauben) übersenden. Selbstverständlich könne Sie uns innerhalb unserer Bürozeiten auch in der Kanzlei erreichen. Bevor Ihnen irgendwelche Kosten entstehen unterbreiten wir Ihnen einen Lösungsvorschlag und unterrichten Sie über die entstehenden Kosten.

Ihr Anwalt für Urheberrecht

Ihr Anwalt in Rostock Mirko ZieglerRechtsanwalt Mirko Ziegler

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