Vielerorts findet sich im WWW der Werbeslogan “Scheidung online” – was bei dem Empfänger der Botschaft den Eindruck erwecken soll, hier erhält man die Durchführung des Scheidungsverfahrens besonders komplikationslos und ohne aufwendigen Gang zum Gericht oder Anwalt.

Zur Erwirkung des begehrten Scheidungsbeschlusses ist stets ein mündlicher Termin vor dem zuständigen Familiengericht notwendig. Da aber in einem Scheidungsverfahren noch weitere Punkte als die Scheidung an sich geregelt werden, sollte im Vorfeld ein vertrauensvolles Gespräch zwischen Anwalt und Mandant stattgefunden haben. Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen, die ein Anwalt benötigt, um einen Scheidungsantrag zu formulieren. Dies erspart viel Zeit und Geld d.h. beim ersten persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant ist bereits die Scheidung eingereicht und alle Unterlagen liegen vor.

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