Scheidung online!

Vielerorts findet sich im WWW der Werbeslogan „Scheidung online“ – was bei dem Empfänger der Boschaft den Eindruck erwecken soll, hier erhält man die Durchführung des Scheidungsverfahrens besonders komplikationslos und ohne aufwendigen Gang zum Gericht oder Anwalt. An dieser Stelle soll mit dieser Vorstellung aufgeräumt werden: Scheidung online gibt es nicht! Zur Erwirkung des begehrten Scheidungsbeschlusses ist stets ein mündlicher Termin vor dem zuständigen Familiengericht notwendig. Unter Umständen können alle Informationen, die der Anwalt benötigt, um einen Scheidungsantrag zu formulieren, auch per Email ausgetauscht werden. Auch wäre es möglich, die für die Einreichung des Scheidungsantrages notwendige Vollmacht auf dem Postweg dem Rechtsanwalt zukommen zu lassen. Aber auf die persönliche Anwesenheit der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung kann unter keinen Umständen verzichtet werden. Zwar kann sich ein Anwalt in dem Termin auch von einem Kollegen vor Ort durch das Instrument der Unterbevollmächtigung vertreten lassen. Da aber in einem Scheidungsverfahren noch weitere Punkte als die Scheidung an sich geregelt werden, sollte im Vorfeld ein vertrauensvolles Gespräch zwischen Anwalt und Mandant stattgefunden haben.

Haben Sie Fragen zu einer beabsichtigten Scheidung oder möchten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten und die Folgen einer Trennung informieren, stehen wir Ihnen hierfür vertrauensvoll zur Seite. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und stellen Ihre Fragen. Wir rufen Sie unverbindlich aber zeitnah zurück.