Wer auffährt, hat immer Schuld?

Der wohl bekannteste Mythos bei Unfällen lautet: Wer auffährt hat Schuld. Tatsächlich kommt es wesentlich häufiger vor, dass das Verschulden beim Hintermann liegt, weil dieser zu schnell war oder aber nicht genügend Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hat. „Der sogenannte ‚Anscheinsbeweis’ spricht bei solchen Kollisionen dafür, dass der Auffahrende sich verkehrswidrig verhalten hat“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht immer. Ein Beispiel dafür könnte sein, das der Vordermann völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht, wodurch schließlich der Unfall verursacht wird. Grundsätzlich hat immer derjenige Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch einen Unfall verursacht hat.

In dem beschriebenen Fall kommt es in der Abwägung darauf an, ob dem vorausfahrenden Fahrer die Schuld des Unfalles ganz oder teilweise zugesprochen bekommt. Bremste der Fahrer beispielsweise für kleine Tiere, so kann damit gerechnet werden, dass die Schuld gänzlich bei ihm liegt. Kommt nun aber zusätzlich dazu, dass der Hintermann zu schnell unterwegs war oder aber zu wenig Abstand gehalten hat, so wird das Gericht eine Haftungsquote bestimmen, wonach beide Fahrer haften. Diese könnte zum beispielsweise bei 60 Prozent beim Auffahrenden und 40 Prozent beim Vorausfahrenden liegen.

Somit bleibt festzuhalten, dass die Gerichte nicht immer dem Auffahrenden die Schuld zuweisen. Es kommt letztlich immer auf den Einzelfall an.

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