Opfer sexuellen Missbrauchs erhalten mehr Rechte

Nach der Zustimmung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) das Gesetzgebungsverfahren nun endlich weiter vorangetrieben werden.

Eine wesentliche Stärkung der Opferrechte liegt in der Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung von drei auf 30 Jahre. Diese Verlängerung geht über die Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung hinaus und soll auch die Rechtsdurchsetzung wegen der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit stärken.
Bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit stoßen die Opfer auf vergleichbare Probleme, so dass die Ausweitung der Verjährungsfristen sachgerecht ist,  handelt es sich doch um vergleichbare Rechtsgüter.

Die strafrechtliche Verjährung soll erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers beginnen, bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Verjährung. Konkret bedeutet dies das schwere Sexualdelikte künftig frühestens mit Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren,
wobei sich diese Frist bei Unterbrechungshandlungen sogar bis zum 61. Lebensjahr des Opfers verlängern kann.

Durch die erweiterte Möglichkeit, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen auszuschließen, auch wenn das Opfer bereits das Erwachsenenalter erreicht hat, soll zusätzlich den Belangen der Geschädigten Rechnung getragen werden.
Statt der Verlesung einer vollständigen Urteilsbegründung, kann zukünftig auch nur der wesentliche Inhalt der Urteilsgründe mitgeteilt weden, andernfalls schutzwürdige Interessen der Opfer verletzt würden.

Zur Vermeidung der erheblichen, seelischen Belastungen bei der Vernehmung von Opfern im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung soll zukünftig die Möglichkeit einer Videoeinspielung früherer, richterlicher Vernehmungen ausgeweitet werden.

Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten geworden sind, sollen in größerem Umfang als bisher und unabhängig von den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können.
Schließlich erhalten Opfer auch nach der Verurteilung eines Täters erweiterte Rechte und können mehr Informationen über die Strafvollstreckung erhalten, z.B. ob dem Verurteilten Urlaub oder Vollzugslockerungen gewährt werden.