Verletze ich das Markenrecht von PRADA, wenn ich deren Waren im europäischen Ausland einkaufe und sie in meiner Boutique verkaufe?

Dürfen wir in unserer Modeboutique Waren von PRADA verkaufen, die wir offiziell im europ. Ausland zu günstigeren Konditionen eingekauft haben. Wir haben keine offizielle Lizens von PRADA. Bekommen wir ggf. Probleme von PRADA selber? Dürfen die unseren Verkauf unterbinden? Dürfen wir auch das LOGO in unserem Laden an der Wand verwenden? Vielen Dank GS

Die Frage nach der Zulässigkeit des Verkaufs ist ein Problem der sogenannten Erschöpfung des Markenrechts. Dieser ist in § 24 MarkenG geregelt.
Danch kann die Benutzung einer Marke durch Handel, wie Sie ihn vorhaben, nur dann untersagt werden, wenn der Markeninhaber seine Ware in der von Ihnen vorgesehenen Weise noch nicht in den Verkehr gebracht hat.
PRADA hat also das Recht seine Artikel als erstes auf den europäischen Markt zu bringen.
Wenn Sie die Artikel jedoch im Original´in der Europäischen Union gekauft haben, so dürfen auch Sie diese Artikel in Deutschland verkaufen.
Nach § 24 Abs. 2 MarkenG kann der Markeninhaber die Benutzung seiner Marke durch Vertrieb seiner Waren nur dann versagen, wenn zum Beispiel der Zustand dieser Waren nach dem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wird. Dann nämlich würde der Ruf der Marke darumnter leiden, wogegen der Markeninhaber ein Abwehrrecht innehat.

Was die Verwendung des Logos angeht, so gilt folgendes zu beachten:
Wenn die oben genannten Voraussetzungen der Erschöpfung vorliegen, steht Ihnen auch das markenrechtliche sogenannte Ankündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie mit der Darstellung der Marke auf die PRADA-Produkte hinzuweisen dürfen.
Allerdings sollten Sie ganz sicher sein und sich nicht auf die Aussage Dritter verlassen, dass PRADA die Artikel schon auf den europäischen Markt gebracht hat.
Hier sollten Sie sicherheitshalber bei dem Markenrechtsinhaber nachfragen.