Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig – Fordern Sie Ihre Gebühren zurück

Nach neuester Rechtssprechung sind Bearbeitungsgebühren für Privatkredite nun unzulässig. Viele Banken und Sparkassen haben bisher bei Abschluss eines Verbraucherkredites eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Dies ist jetzt nicht mehr zulässig.  Die Bearbeitungsgebühr wurde damit begründet, dass die Banken die Vermögensverhältnisse des Kunden prüfen müssen. Jedoch ist dies unzulässig, da die Bank dabei keine Leistung an den Kunden erbringt und so der Kunde kein Entgelt für eine Leistung zahlen muss. Die Überprüfung der Vermögensverhältnisse des Kunden erfolgt ja nur im Interesse der Bank.
Einige Sparkassen verwenden dennoch weiter solche unzulässigen Klauseln. Die Bearbeitungsgebühr ist dann zulässig, wenn sie zwischen Bank und Kunden einzeln ausgehandelt wurde, jedoch nicht, wenn diese einseitig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vorgegeben sind.

Falls Ihnen Bearbeitungsgebühren berechnet wurden, können Sie diese jetzt zurück fordern. Die Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die 3-Jahres Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde.
Haben Sie Ihren Vertrag im Jahr 2010 abgeschlossen, sollten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung bis Ende 2013 geltend machen.
Bei Verträgen, von vor 2010 besteht ebenfalls noch eine Möglichkeit die Kosten erstattet zubekommen, denn die ersten Urteile zu Bearbeitungsgebühren erschienen erst 2010. Somit war Verbrauchern nicht zumutbar ihre Ansprüche geltend zu machen.
Das Gericht entschied in diesen Fällen, dass die 3-Jahres Frist auch erst Ende 2010 beginnt und somit bis Ende 2013 läuft.
Also nehmen Sie sich Ihren Kreditvertrag zur Hand und fordern Sie zuviel bezahlte Gebühren jetzt zurück.

Hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.