Das Testament
Wenn das Eintreten der gesetzlichen Erbfolge nicht gewollt ist, muss man Handeln. Aber auch, um bei mehreren Erben einen Erbstreit zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits frühzeitig über die Errichtung eines Testaments nachzudenken und damit die Verteilung des Vermögens so konkret und unmissverständlich wie möglich vorzunehmen. Nur wer bereits zu Lebzeiten umsichtig testiert, kann die Gewissheit haben, dass die Verteilung der Erbschaft ohne Streitigkeiten verläuft.
1. Was ist ein Testament?
Das Testament ist eine einseitige Anordnung von Todes wegen, durch die der Testierende (Erblasser) die Weitergabe und Verteilung seines Vermögens an die Hinterbliebenen im Falle seines Ablebens verfügt.
2. Wie erstelle ich ein Testament?
Ein Testament zu errichten ist grundsätzlich nicht schwer. So sehen die gesetzlichen Regelungen lediglich vor, dass das Testament vom Testierenden persönlich zu errichten ist. Hierfür reicht ein Stift und ein Blatt Papier. Das Testament ist sodann handschriftlich zu verfassen und mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit ein notarielles Testament mit Hilfe eines Notars anfertigen zu lassen. Ob für den Erblasser ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament in Frage kommt, sollte vorab immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
3. Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Selbstverständlich kann ein Testament jederzeit widerrufen oder geändert werden, um es gegebenenfalls an die aktuellen persönlichen Umstände anzupassen. So kann das Testament schlicht vernichtet werden, oder es wird schriftlich der Widerruf erklärt. Dies kann sowohl mithilfe einer eigenständigen Erklärung geschehen, aber auch im Wege einer neuerlichen testamentarischen Verfügung.
4. Anwaltliche Beratung
Die Erstellung eines Testaments durch einen Laien, kann im Falle eines größeren Vermögens oder bei einer Vielzahl von Erben schnell ungeahnte Fallstricke hervorrufen. Oftmals sind Streitigkeiten und langwierige gerichtliche Prozesse die Folge.
Um den Inhalt des Testaments auf das derzeit geltende Erbrecht und der persönlichen Lebenssituation abzustimmen, sollte man sich daher stets von einem fachkundigen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts beraten lassen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen vorgesehene Verteilung Ihres Vermögens rechtlich zulässig ist, beraten wir Sie gern.