Bei Flugstornierung – Geld zurück!

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich einen Flug storniere?

Wenn Sie einen Flug gebucht haben, diesen aber nicht antreten können, weil Ihnen etwas dazwischen gekommen ist, weigern sich die Fluggesellschaften meist Ihren Flug zu stornieren und Ihnen den Flugpreis zu erstatten. Tatsächlich haben Sie jedoch gute Chancen einen Großteil des Flugpreises zurückzuerhalten.

Als Fluggast können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen den Luftbeförderungsvertrag kündigen, § 649 BGB.

Der Ticketpreis für den Flug setzt sich aus mehreren Einzelbausteinen zusammen. Grundsätzlich können Sie vom Flugunternehmen Steuern, Gebühren und Zuschläge in voller Höhe zurückverlangen, denn diese fallen nur dann an, wenn Sie ihr Flugticket auch nutzen. Darunter fallen etwa Mehrwertsteuer, Sicherheits- und Umweltsteuern, Flughafengebühren oder Treibstoffzuschläge. Diese Beträge machen oft 40 % oder mehr des Gesamtflugpreises aus.

Nehmen Sie die Stornierung Ihrer Buchung zudem rechtzeitig vor, so dass die Fluggesellschaft genügend Zeit hat, die Flugtickets anderweitig zu veräußern, muss er Ihnen auch den Beförderungspreis oder zumindest Teile davon erstatten. Dies hängt davon ab, welchen Preis die Fluggesellschaft durch die erneute Vermittlung der Tickets erzielen kann. Sieht die Fluggesellschaft davon ab die Tickets erneut zu vergeben, obwohl sie die Möglichkeit dazu hätte, können Sie dennoch den vollen Ticketpreis zurückverlangen (Urteil des LG Frankfurt vom 06.06.2014, AZ. 2-24 S 152/13).

Das Gesagte gilt auch, wenn Sie bei der Buchung darauf hingewiesen wurden, dass es sich bei dem Flug um einen nicht-stornierbaren Flug handelt.

Beachten Sie, dass Sie bei Online-Buchungen direkt bei der Fluggesellschaft stornieren sollten, da die Buchungsportale meist nur als Vermittler auftreten.

Haben Sie Probleme Ihre Ansprüche nach einer Stornierung bei der Fluggesellschaft durchzusetzen? Wir beraten Sie gerne umfassend und kompetent auf dem Gebiet des Reiserechts.