Reisemängel bei Kreuzfahrten – das sind Ihre Rechte

Bei Kreuzfahrten mit Aida Crusies kommt es gelegentlich vor, dass nicht alle Bestandteile der Reise von den Reisenden als zufriedenstellend empfunden werden.

Gerade bei so intensiven Reisepreisen sind Reisemängeln ärgerlich. Um Ihre Reise doch noch zu einem Erfolg zu machen, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen.
Grundsätzlich muss Ihre Reise die im Vertrag beschriebenen Eigenschaften aufweisen und darf mit keinerlei Fehlern behaftet sein, die den Wert der Reise mindern. Sollten jedoch Mängel auftreten, haben Sie verschiedene Reaktionsmöglichkeiten gegenüber dem Reiseveranstalter.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Fehler gleich einen Mangel der Reise darstellt. So sind z.B. Lärm, Geruchsbelästigungen, Reiseverkürzungen, zu kleine Kabinen, Schiffbruch und Unterbringung auf einem minderwertigen Schiff immer ein Mangel. Unwetter, Stürze in Folge schwerer Stürme und unerhebliche kleine Unannehmlichkeiten wie zum Beispiel kleine Verspätungen, Mücken  und einmaliger Stromausfall hingegen zählen nicht als Mängel.
Sofern jedoch tatsächlich ein Mangel auf Ihrer Reise auftritt, haben Sie die Möglichkeit dies beim Veranstalter schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Dabei ist eine schriftliche Mitteilung für spätere Beweiszwecke empfehlenswert. Bei der Mitteilung des Mangels muss eine angemessene Frist für die Beseitigung angegeben werden, wobei gilt, je größer der Mangel desto kürzer die Frist. Das Fristerfordernis entfällt nur bei endgültiger Verweigerung des Veranstalters die Mängel zu beheben.

Sie können die Beseitigung des Mangels verlangen oder eine gleichwertige Ersatzleistung. Bis zur Beseitigung stehen Ihnen außerdem Gewährleistungsrechte z.B. in Form der Minderung, des Schadenersatzes oder bei erheblichen Mängeln sogar die Kündigung des Reisevertrages zu. Die angebotene Ersatzleistung muss dabei gleichwertig zu der gebuchten Leistung sein, wobei der Veranstalter alle Kosten tragen muss.

Bei der Weigerung der Beseitigung durch den Veranstalter oder Auslaufen lassen der gesetzten Frist steht Ihnen ein Recht auf eigenständige Beseitigung und Rückforderung der  Ihnen entstandenen Kosten zu. Dabei müssen sich die Kosten in einem Rahmen bewegen, die ein durchschnittlicher Reisender als erforderlich halten konnte. Trotzdem müssen Sie keine minderwertigen  Leistungen akzeptieren.